Grundsteuer

Viele Bundesländer haben zwischenzeitlich ihre Ideen zur künftigen Grundsteuerausgestaltung bekanntgegeben. In Bayern werden wir, anders als in Sachsen, auf ein neues Gesetz noch warten müssen.

Das Bayrische Statatsministerium für Finanzen teilte diesbezüglich mit, dass an der fachlichen Ausgestaltung des Gesetzes noch gearbeitet wird. Der Zeitpunkt, zu dem der Gesetzentwurf in den Landtag geht, konnte noch nicht bestimmt werden. Es war aber gerade die bayr. Seite, die eine Öffnungsklausel für die Bundeskländer anstrebte.

Hierzu wurde dann folgendes erklärt: „Die bayrische Staatsregierung beabsichtigt, eine Öffnungsklausel bei der Berechnung der Grundsteuer zu berücksichtigen um ein eigenes, abweichendes Grundsteuergesetz nach einem wertunabhängigen Flächenmodell zu verwirklichen".

Bayern will im Unterschied zum Bundesfinanzministerium ausschließlich die Fläche von Grundstücken und Wohnungen besteuern. Aber es ist noch Zeit. Die Verabschiedung des Gesetzes muss spätesten 2025 verabschiedet sein.

 

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