Wohnrecht

Der Bundesgerichtshof hat darüber entschieden, dass ein lebenslanges Wohnrecht bestehen bleibt, sofern es im Kaufvertrag aufgeführt ist und die Immobilie den Beitzer wechselt (AZ VIII ZR 109/18).

Eine im Kaufvertrag aufgeführte Klausel, „Die Mieter haben ein  lebenslanges Wohnrecht. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis. Er darf insbesondere bei Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen Behinderung einer angemessenen Wirtschaftlichen Verwertung aussprechen. Möglich ist lediglich eine Kündigung wegen der erheblichen Verletzung der dem Mieter obliegenden vertraglichen Verpflichtungen.", wurde vom Käufer nicht weiter akzeptiert. Sie kündigten das Mietverhältnis 2015.

Laut Urteil des BGH habe der neue Besitzer das lebenslange Wohnrecht der Mieter mitgekauft und somit sei den Mietern genau das zu garantieren.

Amtsgericht Bochum, Urteil vom 13.Sept. 2017, AZ 47C291/14
Landgericht Bochum, Urteil vom 03. April 2018, AZ I-9 S 80/17

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