Gebäude und Energie

Energieeinsparungsgesetz, Energieeinspar­verordnung, Erneuerbare-Energien-Wärme­gesetz

Bisher wurden die Vorschriften in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Ab dem 01.11.2020
wurde aus vielen Einzelverordnungen das neue GEG (Gebäudeenergiegesetz) gemacht. Es geht hier vorrangig um die Vereinheitlichung und Zukunftsfähigkeit mit dem Hintergrund, die europäischen Vorgaben zur Gesamteffizienz von Gebäuden umzusetzen.

Das GEG legt jetzt, wie vorher die einzelnen Gesetze auch, fest welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Damit verbunden sind Vorgaben zur Heizungs-und Klimatisierungstechnik, zur Wärmedämmung, den Hitzeschutz bei Neubauten und natürlich auch Vorgaben zum Anteil an regenerativen Energien.

Dies bedeutet, dass für alle Bauvorhaben, die nach dem 01.11.2020 gestellt werden nur das GEG gültig ist.

Wichtig für Sie als Eigentümer einer Immobilie ist, dass es bei Verkauf Ihrer Immobilie einen kostenlosen Beratungsanspruch vor Kauf geben soll. Wer diesen kostenlos vornehmen soll, entzieht sich aber unserere Kenntnis bzw. ist aber noch nicht abschließend geklärt.
 

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