KFW Förderung

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einsparung von CO2 noch stärker im Fokus Die Bundes­regierung ändert die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG): Förder­gelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einspar­potenzial am höchsten ist – in Gebäude­sanierungen und besonders effiziente Neubauten. Im Gegenzug entfällt das Förder­budget für weniger effiziente Neubauten. Bei neuen Wohn­gebäuden entfällt die Effizienz­haus-Stufe 55, bei neuen Nicht­wohn­gebäuden die Effizienz­gebäude-Stufe 55 (jeweils einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nach­haltig­keits-Klasse). Das bedeutet konkret: Die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 55/Effizienz­gebäude-Stufe 55 bei Neubauten können Sie noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022. Andere Effizienz­haus-Stufen/Effizienz­gebäude-Stufen sowie Gebäude­sanierungen fördern wir unverändert. Quelle: KFW.de

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