GRUNDSTEUERREFORM 2022 - INFORMATION ZUR GRUNDLAGE DER GRUNDSTEUER NEU

Auf Grund des erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 muss die Grundsteuer neu berechnet werden.

Die Berechung nur nach Einheitswerten aus den Jahren 1964 boder 1935 in den neuen Bundesländern ist nach Auffassung der Bundesrichter höchst ungerecht. Die neuen Regeln gelten ab Januar 2025, können aber je nach Bundesland unterscheidlich ausgestalltet sein. Für uns in Bayern gilt das Flächenmodell. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der Grundstücks-,oder Wohnfläche. Evtl. ergänzt um einen Lagefaktor. Nachstehende Unterlagen werden in Bayern benötigt:

1. Angabe über die Eigentümer
2. Lage des Grundstücks - Hierzu benötigen Sie die Flur und Flurstücksnummer
3. Steuernummer des Grundstücks - finden Sie als Aktenzeichen im Einheitswertbescheid
4. Grundstücksgröße - nicht schätzen sondern im Grundbuch oder Kastasterauszug genannt
5. Wohn-und Nutzfläche am 01.01.2022 - zu finden im Genehmigungsplan bzw. in der Wohnflächenberechnung

Sollten Sie keine Pläne/Unterlagen vorliegen haben? Sie finden diese in der Bauakte des Bauamtes ihrer Stadt oder Gemeinde. Bei Eigentumswohnungen können Sie die erforderlichen Daten über die Hausverwaltung anfragen.

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