GRUNDSTEUER - IHRE ERKLÄRUNG NOCH NICHT ABGEGEBEN? DIE UHR TICKT!

Täglich lesen Sie in den Zeitungen bzw. im Internet oder hören in den Nachrichten die Hinweise zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Eine Nichtabgabe der Erklärung kann zu Zwangsgeldern führen. Zusätzlich kann das Finanzamt eine Schätzung vornehmen und einen Verspätungszuschlag berechnen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, die Erklärung richtig und vollständig abzugeben, nutzen Sie unseren Rat. Wir unterstützen Sie hierbei gerne. Als regionaler Experte für den Immobilienverkauf und für die Bewertung von Immobilien können Sie auf uns vertrauen. Hintergrund ist die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses hat das bestehende System zur grundsteuerlichen Bewertung als verfassungswidrig eingestuft. Denn gleichartige Grundstücke werden unterscheidlich bewertet und das verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Deshalb müssen alle 36 Millionen Grundstücke und Gebäude in Deutschland neu bewertet werden.

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