GRUNDSTEUERREFORM 2022 - INFORMATION ZUR BERECHUNG DER GRUNDSTER NEU

Für die Berechung der Grundsteuer Neu gibt es ein einfaches Verfahren. Dieses besteht aus 3 Stufen. Die Formel hierfür lautet:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer

Wenn der Grundsteuerwert feststeht, wendet das Finanzamt die Steuermesszahl an. Sie soll, so der erklärte Wille, erheblich gesenkt werden. Es soll gewährleistet sein, das die Änderung der Grundsteuer aufkommensneutral wirkt und somit keine versteckte Steuererhöhung durchgeführt wird.

Doch was bedeutet die Steuermesszahl?

Maßgabe hierfür ist die Bebauung des Grundstücks nach Bauartklassen. Für Ein-und Zweifamilienhäuser, Mietwohnungsgrundstücken und Wohnungen beträgt diese 0,031Prozent. Bei sonstigen bebauten oder unbebauten Grundstücken leicht erhöht auf 0,034 Prozent

Doch was bedeutet der Hebesatz?

Der Hebesatz wird durch die Kommunen festgesetzt. Daran hat sich nichts geändert. Diese entscheiden autonom nach der Notwendigkeit der öffentlichen "Kassen". Letztendlich entscheidet der Hebesatz, ob der/die Eigentümer zukünftig stärker, gleich oder weniger stark Grundsteuer zahlen muss. Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle. Der Steuerertrag brachte allein in 2021 die Summe von 16 Mrd. Euro ein.

Neu in Zukunft ist, dass es drei verschiedene Hebesätze geben wird. Zusätzlich zur Grundsteuer A und B wird es die Grundsteuer C geben. Mit der Grundstuer C soll erreicht werden, dass baureife Grundstücke auch genutzt werden. Hintergrund ist der Spekulation mit Grundstücken ein Ende zu setzen. Bayern hat dies aber, anders als andere Bundesländer, nicht gesetzlich verankert.

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