WO IST DER UNTERSCHIED NUTZ-, UND WOHNFLÄCHE IM DACHGESCHOSS

Die Mieter von Dachgeschosswohnungen sind sich oft nicht im Klaren darüber, welche Flächen unter der Dachschräge als Mietfläche bzw. als Nutzfläche gelten. Es gilt: Wohnfläche und Nutzfläche sind unterschiedliche Dinge. Flächenberechnungen bei Wohngebäuden sind für den Laien oftmals kompliziert. Denn es gibt nicht nur Wohn-, und Nutzflächen. Dazu kommen noch Verkehrsflächen und Sondernutzflächen. Wenn eine Dachschräge ausgebaut wird gehört die gesamte Wohnfläche, einschließlich der Dachschräge, zur Nutzfläche. Diese ist hauptsächlich für den Kaufpreis ausschlaggebend. Die Wohnfläche betrifft nur die im Plan ausgewiesenen Quadratmeter (m²). Für die Nutzflächenermittlung gilt für Wohnungen mit Dachschrägen die tatsächliche Bodenfläche, unabhängig von der Raumhöhe. Flächen unter einer Raumhöhe von 1,50m lassen sich als Stauraum nutzen. (VW OGH J5 OB170/16 I 25.10.2016).
Wohn-, Nutz und Verkehrsflächen werden je nach Berechnungsmethode unterschiedlich bewertet. So gilt festzuhalten, dass die WoFLV seit dem 02.02.2004 in Kraft ist und als Berechnungsmethode bei Wohnungen angewandt werden. Deswegen ist es wichtig zu wissen, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist die Dachschräge Nutz-oder Wohnfläche!
Die DIN NORM 277 ist dagegen für Eigentümer die vorteilhaftere Berechnungsmethode. Hier wird die Nutzfläche unter der Dachschräge zu 100 % in die Miet-oder Kaufberechnung eingehen.

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