WAS MUSS BEI EINER ERHÖHUNG DER MIETNEBENKOSTEN BEACHTET WERDEN

Die Preise und Kosten steigen dank der politischen Entscheidungen unaufhaltsam an und es ist kein Ende in Sicht. Durch diese steigenden Kosten werden Eigentümer und Mieter zur Kasse gebeten. Wann sind Sie als Vermieter berechtigt, eine Erhöhung an den Mieter weiterzugeben?

Sie haben die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt!

Dies kann aus unterschiedlichen Gründen passieren. Oftmals liegt es aber daran, dass die Vorauszahlungen falsch eingeschätzt und somit zu niedrig angesetzt wurden. Oder das auf Grund einer fehlerhaften Abrechnung fehlerhafte Abrechnung erstellt worden sind. In beiden Fällen führt dies teilweise zu erheblichen Nachforderungen!

In § 560 Absatz 4 und 5 BGB sind Sie nicht nur verpflichtet, Sie müssen als Vermieter auch sicherstellen, dass die Erhöhung der Nebenkosten wirtschaftlich angemessen ist.

Welche Anlässe führen zur Erhöhung der Mietnebenkosten?
Steigende Preise der Versorger/Zulieferer oder zukünftige Erhöhung der Grundsteuer. Zu beachten ist, dass nur Erhöhungen der umlagefähigen Mietnebenkosten vorzunehmen ist!

Erhöhung durch neu hinzukommende Mietnebenkosten! Diese ist dann berechtigt, wenn Modernisierungsmaßnahmen am Objekt vorgenommen werden. Zum Beispiel Einbau eines Glasfaserkabelanschlusses oder auch Wachpersonal zur Sicherung der Wohnanlage.

Erhöhung der Nebenkostenpauschale! Sofern ein Nebenkostenpauschale vereinbart ist, kann diese erhöht werden. Beachten Sie hierbei, dass Sie die Erhöhung rechtzeitig informieren und auch den Grund der Erhöhung angeben. Sie möchten eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung vornehmen.

Wir helfen Ihnen hierbei gern mit einem entsprechenden Formular.

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